Wichtige Tipps zum Heiraten im Ausland

Heiraten im Ausland

Eine Hochzeit im Ausland benötigt viel Planung

Eine Hochzeit im Ausland ist für viele ein Traum und der ein oder andere erfüllt sich diesen auch. Doch bei einer Heirat im Ausland muss nicht nur sehr viel geplant werden, sondern auch vorbereitet werden. Egal ob zwei Schweizer oder eine andere Konstellation bei dem zukünftigen Ehepaar vorliegt, um Behördengänge kommt niemand herum.



Für diese wichtigen Behördengänge sollte genügend Zeit mit eingeplant werden. Vor der Hochzeit müssen einige Formalitäten geklärt werden, damit die Traumhochzeit, zum Beispiel an der Südsee, stattfinden kann. Nachfolgend erhalten Sie von uns wichtige Tipps und hilfreiche Informationen, damit Ihrer Traumhochzeit nicht später etwas im Weg steht.

Das Standesamt oder Konsulat helfen Ihnen

Erkundigen Sie sich bitte beim Standesamt Ihres Heiratsortes oder beim entsprechenden Konsulat in der Schweiz, welche Dokumente Sie aus der Schweiz vorlegen müssen. Die Heirat erfolgt nach den Gesetzen und Vorschriften des Landes, in dem Sie heiraten möchten. Manche Länder verlangen von dem Brautpaar ein Ehefähigkeitszeugnis, dieses erhalten Sie in der Schweiz vom Zivilstandesamt. Damit das Dokument rechtzeitig ausgestellt werden kann, müssen Sie sich frühzeitig hierum kümmern.

Das brauchen Sie für Ihre Heirat

Bitte bringen Sie zu Ihrem Standesamt Ihren gültigen Pass oder Ihre Identitätskarte mit sowie das ausgefüllte Gesuch für die Vorbereitung der Eheschliessung. Sollten Sie ausserhalb von Zürich, wohnen wird ein Wohnsitzzeugnis der Einwohnerkontrolle benötigt, dieses darf nicht älter als 6 Monate sein.

Wie soll der Familienname nach der Eheschliessung lauten?

Wichtig ist, dass Sie sich vor der Heirat Gedanken machen, wie der spätere Familienname lauten soll, folgende Namensführungen sind laut ZGB zugelassen:

Beide Ehepartner behalten Ihren vorherigen Familiennamen, hierdurch hat die Hochzeit keinen Einfluss auf die Familiennamen der Ehegatten. Der Familienname der Ehefrau wird später fortgeführt oder das Ehepaar übernimmt den Familiennamen des Bräutigam. Diese Konstellationen sind erlaubt.

Nach der Heirat

Endlich die Traumhochzeit war ein voller Erfolg, doch jetzt heisst es noch einmal auf zu den Behörden, denn die Zivilstandsänderung muss mitgeteilt werden. Erkundigen Sie sich bei ihrem Heiratsort, ob das dortige Zivilamt oder Konsulat die Meldung an die Schweiz übernimmt oder nicht. Sollte die Meldung nicht an die Schweiz erfolgen, so müssen Sie nach Ihrer Hochzeit bzw. Ankunft in der Schweiz dies erledigen. Hierfür müssen sie die kantonale Aufsichtsbehörde Ihres Heimatkantons aufsuchen. Hier wird dann alles in die Wege geleitet, damit alles weitere ordnungsgemäss verläuft. Danach können Sie unbeschwert Ihr neues Leben als Ehepaar geniessen.

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